Mitglieder
Wer ist Mitglied des Erdölbevorratungsverbandes?
Pflichtmitglied des Erdölbevorratungsverbandes ist, wer in der EU, in der Schweiz oder in Norwegen ansässig ist und beitragspflichtige Erdölerzeugnisse in die Bundesrepublik Deutschland einführt bzw. verbringt. Weiterhin entsteht eine Mitgliedschaft von im vorgenannten Gebiet Ansässigen, die beitragspflichtige Erdölerzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland herstellen oder auf eigene Rechnung herstellen lassen.
Weitere Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Mengen mindestens 25 Tonnen pro Kalenderjahr betragen und die Einfuhr/Verbringung bzw. die Herstellung gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen erfolgt sind. Bestimmte Zumischungen werden ebenfalls zur Herstellung gerechnet.
Die gesetzlichen Bestimmungen, die zur Entstehung der Mitgliedschaft im Erdölbevorratungsverband führen, sind in § 13 Erdölbevorratungsgesetz festgelegt, dessen Wortlaut Sie » hier nachlesen können.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft haben wir » hier für Sie bereitgestellt.