Logistik und Bestände
Der Erdölbevorratungsverband (EBV) hat die gesetzliche Aufgabe, für den Fall von Versorgungsstörungen ständig Bestände an Erdöl und Erdölerzeugnissen in der Höhe vorzuhalten, die mindestens den täglichen Durchschnittsnettoeinfuhren in den Geltungsbereich des ErdölBevG für 90 Tage bezogen auf die letzten vor dem Bevorratungszeitraum liegenden drei Kalenderjahre entsprechen.
Die gesetzliche Vorratspflicht bemisst sich also – vereinfacht dargestellt – nach der durchschnittlich in 90 Tagen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführte Menge an Erdöl und Erdölerzeugnissen.
Der Bereich Logistik und Bestände des EBV organisiert die Vorratshaltung und Frischhaltung der Bestände.
Die Bestände des EBV umfassen neben Rohöl Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl und Flugturbinenkraftstoff (JET A-1).
Die Vorräte sind so über das Gebiet der Bundesrepublik zu verteilen, dass in jeder von fünf definierten Versorgungsregionen mindestens sofort zugreifbare Bestände mit einer Reichweite von 15 Tagen vorhanden sind.
Zurzeit werden vom EBV ca. 24 Mio. t Erdöl und Erdölerzeugnisse bevorratet.
Nach der gesetzlichen Vorgabe muss der EBV mindestens 90 % der Bestände als sein Eigentum vorhalten und darf höchstens 10 % in Form von Delegationen bevorraten.