Abtretung von Beitragserstattungsansprüchen
Nachfolgend stellen wir Formulare für den Fall bereit, dass ein Unternehmen, welches kein Mitglied des Erdölbevorratungsverbandes ist, seine Beitragserstattungsansprüche für die Ausfuhr von beitragspflichtigen Erdölerzeugnissen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 3 Erdölbevorratungsgesetz) abtreten möchte sowie für die Geltendmachung dieser abgetretenen Ansprüche durch den Abtretungsempfänger. Bitte beachten Sie in diesem Falle auch das unten aufgeführte Merkblatt.
Merkblatt: Abtretung von Beitragsansprüchen
Form 50 » Abtretungsurkunde (Version ab Januar 2023)
Form 51 » Erstattungsantrag bei Abtretung: Ausfuhr von beitragspflichtigen Erdölerzeugnissen
Form 52 » Anlage Aufstellung bei Abtretung: Ausfuhr von beitragspflichtigen Erdölerzeugnissen
Form 53 » Mitteilung der Bankverbindung bei Abtretung