Lager- und Delegationsverträge
Zur Lagerung seiner Bestände schließt der Erdölbevorratungsverband (EBV) mit Vertragspartnern aus der Tanklager- und Mineralölwirtschaft Verträge über die Bereitstellung von Tankraum und Delegationen ab.
Auf der Grundlage eines Rahmenlagervertrages wird mit dem Lagerhalter ein Einzellagervertrag über den zur Verfügung gestellten Tankraum mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf, bei Flugturbinenkraftstoff (JET A-1) auch bis zu zehn Jahren, abgeschlossen.
Daneben kann der EBV seiner Vorratspflicht im Unfang von bis zu 10 % auch durch die Haltung sogenannter Delegationsmengen nachkommen. Hierbei handelt es sich um Mineralölbestände, die ein Dritter für den EBV zu dessen Verfügung vorhält. In diesem Falle wird auf der Grundlage eines Rahmendelegationsvertrages ein Einzeldelegationsvertrag mit dem Delegationsgeber über die Bereitstellung der Delegationsmengen abgeschlossen.
Der Tankraum- und Delegationsbedarf wird durch eine jährliche » Ausschreibung abgedeckt.