Lagerung und Frischhaltung der Vorratsmengen
Oberirdische Lagerung und Frischhaltung
Der Erdölbevorratungsverband (EBV) hält seine oberirdisch gelagerten Mineralölbestände in aller Regel in sogenannter gemeinschaftlicher Lagerung. Hierbei werden die Bestände zusammen mit den Beständen anderer Einlagerer in gemeinsamen Tanks gelagert. Die Definition dieser Lagerungsform findet sich in § 1 Abs. 5 des Rahmenlagervertrages des EBV. Diese Lagerungsform gewährleistet, dass die eingelagerten Mineralölmengen während der Vertragsdauer jederzeit den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, die mindestens DIN/EN erfüllen müssen.
In wenigen Fällen findet die Vorratshaltung auch noch in Form sogenannter gesonderter Lagerung statt, die in § 1 Abs. 4 des Rahmenlagervertrages definiert ist. Hierbei werden in separaten Tanks ausschließlich die Mengen des EBV gelagert. In diesen Fällen ist vorgesehen, dass mit dem Lagerhalter oder einem Dritten eine Wälzungsvereinbarung zur Frischhaltung der Ware abgeschlossen wird.